Das Verfahren im einzelnen
Das Verfahren im einzelnen
Auftragsklärung
Klärung der Fragen: Um welches Problem geht es und ist es für eine Mediation geeignet? Welche Beteiligten müssen ins Verfahren einbezogen werden? Der Auftragsrahmen (Budget für Zeit/Geld) muss ebenso festgelegt werden wie das Setting (wo/wer/wann?) und die Arbeitsmittel für das Mediationsgespräch.
Phase I: „Arbeitsbündnis“
Die Parteien vereinbaren verbindliche Regeln zum Ablauf des Verfahrens und des eigenen Verhaltens im Rahmen der Mediation.
Phase II: „Themensammlung“
Die Parteien legen einzeln kurz dar, worum es aus ihrer Sicht geht. Ziel der Phase II ist es, gemeinsam und in Ruhe festzulegen, über welche Themen gesprochen werden soll und in welcher Reihenfolge.
Phase III: „Konfliktbearbeitung“
Die Parteien legen zunächst einzeln Ihre Interessen hinsichtlich der festgelegten Themen dar. Dabei fördert das gegenseitige Zuhören das Ziel, die Position des jeweils anderen zumindest nachvollziehen zu können und die eigenen Bedürfnisse verständlich darzulegen.
Phase IV: „Lösungsmöglichkeiten“
Im Wege des „Brainstormings“ werden nun gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesammelt und einzeln bewertet mit dem Ziel, eine Lösung auswählen, die sich beide Seiten vorstellen können.
Phase V: „Abschluss einer Vereinbarung“
In dieser letzten Phase wird – u.U. unter Hinzuziehung der beratenden Rechtsanwälte und Steuerberater - die gefundene Lösung sauber formuliert und dokumentiert, um so eine dauerhafte Lösung des Konflikts zu ermöglichen. Natürlich kommt es für den Erfolg darauf an, dass die Vereinbarungen dann auch „gelebt“ werden. Dazu kann man unter Mitwirkung der Anwälte z.B. verbindliche Vollstreckungsvereinbarungen treffen.